Feuerwehrbeamte müssen in ihrem Dienstbesonderen körper-lichen und psychischen Anforderungen gerecht werden. Schichtdienst und hohe Belastungen während den Einsätzen können schnell gesundheitliche Spuren hinterlassen. Werden die Belastungen zu groß kann es bei Feuerwehrbeamten zur Dienstunfähigkeit führen.
Man kann sich leicht vorstellen, daß das Risiko für einen Feuerwehrmann durch Unfall oder Krankheit dienstunfähig zu werden weit höher als bei einem Finanzbeamten ist.
Allein das Nichtbestehen der G26 Prüfung reicht aus, um bei der Feuerwehr vom Vollzugsdienst ausgeschlossen zu werden. Ist keine Stelle in Innendienst frei, leitet der Dienstherr eine Verfahren zur Dienstunfähigkeit ein.
Wird ein Feuerwehrmann wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt kann das enorme finanzielle Einbußen bedeuten. Feuerwehrbeamte auf Probe oder Widerruf erhalten keinerlei Ruhegehalt. Sie werden einfach entlassen. Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit haben nach 5 Jahren Dienstzeit einen Anspruch auf Ruhegehalt. Der Höhe liegt bei ca. 1.200 Euro und steigt erst bei zunehmender Dienstzeit.
Die beste Art dieses Risiko abzusichern ist eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrbeamte.
Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder normalen Dienstunfähigkeitsversicherung wird bei einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrbeamte die Leistung bereits fällig, wenn der Feuerwehrbeamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen eines Feuerwehrmanns nicht mehr genügt und wegen Feuerwehrdienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand vesetzt wird.
Zu allen Fragen der Dienstunfähigkeitsversicherung und möglicher, sinnvoller Absicherung speziell für Feuerwehrbeamte berate ich Sie gerne unverbindlich online und kostenfrei.