Polizeibeamte müssen während Ihres Dienstes oft hohe körperliche und psychische Belastungen verkraften. Wird der Dienst als Schichteinsatz absolviert, ist zusätzliche Energie nötig. Es gibt kaum einen Polizeibeamten, der diese besonderen Belastungen nicht bei sich selbst oder bei Kollegen kennt. Überschreiten diese Belastungen die Grenzen des Polizeibeamten, kann es sehr schnell zu einer Dienstunfähigkeit führen.
Wird ein Polizeibeamter wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand ver-setzt kann das enorme finanzielle Auswirkungen haben. Polizeibeamte auf Probe oder Widerruf erhalten bei Dienstunfähigkeit keinerlei Ruhegehalt. Sie werden einfach ent-lassen.
Polizeibeamte auf Lebenszeit haben nach 5 Jahren Dienstzeit ein Ruhegehaltsanspruch. Die Höhe liegt bei ca. 1200 Euro und erhöht sich erst langsam mit den Dienstjahren.
Man kann sich leicht vorstellen, dass das Risiko für einen Polizeibeamten dienstunfähig zu werden deutlich höher als bei Verwaltungsbeamten.
Die beste Art dieses Risiko abzusichern ist eine spezielle Polizeidienstunfähigkeitsver-sicherung. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder normalen Dienst-unfähigkeitsversicherung wird die Leistung bereits dann fällig, wenn der Polizeibeamte den Anforderung des Polizeidienstes nicht mehr genügt und wegen Polizeidienst-unfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
§101 Abs.1 Beamtenrechtsrahmengesetz:
" Der Polizeibeamte ist dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendung innerhalb 2 Jahre wiedererlangt (Polizeidienstunfähigkeit)"
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