Thomas Großhauser Dipl.Ing. Versicherungsmakler


Dienstunfähigkeitsversicherung

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Für Soldaten: Dienstunfähigkeitsversicherung mit Soldatenklausel

Soldaten haben sich für einen besonderen Beruf entschieden. Sie sorgen mit Ihrem persönlichen Einsatz für den Schutz unseres Landes und leisten humanitäre Hilfe in fernen Ländern. In kaum einem anderen Beruf sind in der täglichen Arbeit so hohe körperliche und psychische Belastungen zu verkraften. Gefährliche Auslandseinsätze gehören zu den Pflichten von Soldaten. Es gibt kaum einen Soldaten, der diese besonderen Belastungen nicht bei sich selbst oder bei Kollegen kennt. Überschreiten diese Belastungen die Grenzen des Soldaten oder er wird im Dienst oder Einsatz verletzt, kann sehr schnell eine Dienstunfähigkeit die Folge sein.

Wird ein Soldat wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt kann das enorme finanzielle Auswirkungen haben. Zeitsoldaten erhalten in der Regel bei Dienstunfähigkeit keinerlei Ruhegehalt. Sie werden einfach entlassen. Berufssoldaten erhalten ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Die Mindesthöhe liegt bei 35% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und erhöht sich erst langsam mit den Dienstjahren.

Man kann sich leicht vorstellen, dass das Risiko für einen Soldaten dienstunfähig zu werden deutlich höher als das Berufsunfähigkeitsrisiko eines Bürokaufmanns ist.
Besonders wichtig ist die private Absicherung bei Zeitsoldaten. Anders als Berufs-soldaten erhalten Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel keinerlei Zahlungen von der Bundeswehr.

Die beste Art dieses Risiko abzusichern ist eine spezielle Dienstunfähigkeitsver-sicherung mit Soldatenklausel.
Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Leistung bereits dann zwingend fällig, wenn der Soldat von der Bundeswehr in den Ruhestand entlassen oder versetzt wird. Gute Dienstunfähigkeitsversicherungen für Soldaten leisten dann ohne eigene medizinische Prüfung. Eine soldatenfreundliche Regelung für den Versicherungsschutz bei Auslandseinsätzen sollte gegeben sein.

Hinweise: Eine allgemeine Dienstunfähigkeitsversicherung (Beispiel: Hamburg-Mannheimer, Debeka) greift für Soldaten nicht. Die allgemeine Dienstunfähigkeits-klausel ist bei Soldaten laut Rechtssprechung nicht anwendbar ( BGH 26.09.2001). Deshalb ist eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung mit Soldatenklausel der beste Schutz.

Wichtig ist außerdem eine unbegrenzte Leistung bei Dienstunfähigkeit. Der Rahmen-vertrag der Bundeswehr zahlt die Leistung bei Dienstunfähigkeit für Zeitsoldaten nur für 2 Jahre.

Zu allen Fragen der Dienstunfähigkeitsversicherung und möglicher, sinnvoller Absicherung speziell für Soldatenberate ich Sie gerne unverbindlich online und kostenfrei


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